Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für den Verkauf von Etiketten, Linerless, Pouches und Thermotransfer-Bändern (B2B)
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Etiketten zwischen Redweik Labels GmbH – nachfolgend „Verkäufer" – und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen – nachfolgend „Kunde".
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2 Vertragsschluss
(1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Eine Bestellung des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar.
(3) Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware zustande.
§3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Für die Verpackungs- und Versandkosten gilt DAP (incoterms 2010), es sei denn, es wird abweichend davon angeboten und gesondert berechnet. Express- und Kurierfahrten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
(3) Rechnungen sind innerhalb von [z. B. 14 Tagen] ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer (§ 288 Abs. 2 BGB).
(5) Der Verkäufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen, wenn nach Vertragsschluss Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind.
§4 Lieferung und Lieferzeit
(1) Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
(2) Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind.
(3) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, vom Verkäufer nicht zu vertretende Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
§5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Verkäufers.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern.
(3) Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages an den Verkäufer ab.
§6 Mängelansprüche
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen (§ 377 HGB).
(2) Bei berechtigten Mängeln leistet der Verkäufer nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate ab Gefahrübergang.
§7 Spezifikationen und Toleranzen (Etikettenproduktion)
(1) Branchenübliche oder technisch bedingte Abweichungen in Material, Farbe, Druckbild, Maße oder Klebeeigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit sie die Verwendbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen.
(2) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind produktionsbedingt zulässig und gelten als vertragsgemäß.
§8 Druckdaten und Schutzrechte (bei individualisierten Etiketten)
(1) Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Zulässigkeit der übermittelten Druckdaten verantwortlich.
(2) Der Verkäufer übernimmt keine Prüfungspflicht hinsichtlich Marken-, Urheber- oder sonstiger Schutzrechte.
(3) Der Kunde stellt den Verkäufer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Rechtsverletzung durch die Druckdaten resultieren.
§9 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§10 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
§11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.